ELTERN-KIND-BEREICH

Unsere Sicht auf Kinder

Das Bild vom Kind

Als katholische Einrichtung legen wir einen ausgesprochen hohen Wert auf die religiöse Bildung. Das entspricht zum einen dem Auftrag, der im Bildungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt im Kapitel „Grundthemen des Lebens“ formuliert ist und zum anderen der Verpflichtung der zentralen Inhalte des Glaubens. Diese grundlegenden Haltungen sehen wir als Bereicherung und Orientierung für unser gemeinschaftliches Leben und Arbeiten.

Bei der Frage nach dem Bild des Kindes, steht in unmittelbarer Beziehung zum Menschenbild einer Person. Die Frage berührt das erzieherische Verhältnis zwischen dem Erwachsenen und dem Kind und betrifft damit die pädagogische Grundhaltung der erziehenden Person gegenüber jedem Kind.

Jedes Kind…
• wird von uns geachtet, als ein Geschöpf und Geschenk Gottes, von welchem sie ohne Unterschied angenommen und geliebt werden
• wird in seiner Einmalig- und Einzigartigkeit, mit all seinen Stärken und Schwächen angenommen
• lebt „mit uns“, weil wir ihm zuhören, viel zutrauen, an ihr Freude und ihrem Leid teilnehmen, auf ihre Fragen eingehen, sie wertschätzen, indem was sie mitbringen und erarbeiten und die neugierig ihre Welt erkunden lassen.
• hat Rechte, welche wir kennen, berücksichtigen und sie in unseren pädagogischen Alltag einbringen
• wird von uns als kompetenter und aktiver Lerner wahrgenommen und ihm werden vielfältige und anregungsreiche Erfahrungen geboten
• wird von uns als individuell angesehen, welche mit sehr unterschiedlichen familiären, kulturellen Bedingungen aufwachsen
• hat ein Recht auf Religion und somit den Zugang zu allen Bereichen des menschlichen Lebens
• ist ein Geschenk und Geschöpf Gottes und hat deshalb das Recht, etwas von diesem Gott zu erfahren

Kinderrechte

Die Kinderrechte sind integraler Bestandteil aller Ausführungen der Konzeption, in denen normative Grundlagen und verbindliche Maßgaben ausgeführt sind- etwa bei den Ausführungen zur Umsetzung des Bildungsprogrammes, das sich ausdrücklich auf die Kinderrechte beruft.
Die Umsetzung der Kinderrechte erfolgt bei uns in zwei Richtungen:
• im Lebensraum unserer Einrichtung
• bei unserem Einsatz für die Kinder nach außen (anwaltschaftliches Engagement)

In beiden Bereichen bringen wir die Kinderrechte zur Geltung, indem wir daran arbeiten, die Bestimmungen der UN – Kinderrechtskonvention nach den vier Ordnungsbereichen umzusetzen.

(1) Recht darauf, dass die Grundbedürfnisse der Kinder anerkannt und Defizite aus der Lebenswelt kompensiert werden (survival rights)
Das heißt für den Lebensraum unserer Einrichtung, dass wir ein gesundes Aufwachsen der Kinder fördern, für gesundheitsfördernde Maßnahmen sorgen und Kindern Gelegenheiten und Herausforderungen bieten, an denen sie ihre Fähigkeiten und Stärken entwickeln können. Außerdem sorgen wir dafür, dass Kinder nicht ausgegrenzt und dadurch krank werden. Für den Einsatz nach außen bedeutet es für uns die Beratung und Aufklärung der Familien bei Fragen einer gesunden Lebensführung. Die Begleitung und Unterstützung der Familien, wenn diese die Rechte ihrer Kinder gegenüber Dritten verteidigen wollen. Indem wir Experten von außen in unserer Einrichtung einen Raum bieten, ermöglichen wir Familien über Unterstützungs- und Förderrechte und Maßnahmen aufzuklären.

(2) Recht auf Schutz vor Gesundheits- und anderen Gefährdungen, Schutz vor Vernachlässigung, Missbrauch, Ausbeutung, Willkür und Gewalt, sowie solchen Verhaltensweisen, die Kinder in ihrem Grundvertrauen verunsichern und erschüttern (protection rights). 
Die Schutzrechte verpflichten uns, die Kinderschutzbestimmungen, die für uns gelten, noch konsequenter umzusetzen und die erforderlichen Bedingungen einzufordern. Wir nehmen außerdem Beschwerden ernst und erfassen sie in unserem Beschwerdemanagement. Es findet eine Zusammenarbeit mit allen zuständigen Institutionen zum Schutz der Kinder, auf Basis unseres Schutzkonzeptes statt.

(3) Recht auf eine umfassende, ganzheitliche Bildung, auf Freiheit des Denkens, des Gewissens, der Meinungsbildung und der Religion, sowie Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung (development rights)
Die Bedeutung liegt hier auf der Umsetzung des Bildungsprogrammes „Bildung Elementar“ und dem Ziel, den Kindern ihre Rechte aufzuzeigen, zugänglich zu machen und sie zu bestärken ihre Rechte einzufordern. Wir sehen die Kinder als Akteure ihrer eigenen und ihrer gemeinschaftlichen Bildungsprozesse und nehmen jedes Kind darin ernst, wie es sein Akteur-sein gestaltet. Für unseren Einsatz in die Lebenswelt der Kinder bedeutet das, dass wir unseren Wert auf Teilhabe, Mitbestimmung und  Demokratie offenlegen und innerhalb der Familien zu einer ähnlichen Praxis ermutigen.

(4) Recht auf Meinungsäußerung, Teilhabe und Mitbestimmung (MTM)
Das bedeutet für unsere Einrichtung, dass wir Verfahren eingeführt haben, mit denen Kinder an Planungsprozessen der Einrichtung teilhaben können, indem sie Ideen, Vorschläge und Meinungen zu konkreten Projekten einbringen können, die auch bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Für die pädagogische Arbeit steht ein Einrichtungsinternes Partizipationskonzept, eine kinderrechtepädagogische Konzeption, ein Präventionsschutz- und Schutzkonzept zur Verfügung. Wir sorgen dafür, dass Kinder erleben und verstehen, wie demokratische Diskussions- und Entscheidungsprozesse in der Erwachsenenwelt erfolgen.

Eingewöhnung

Eingewöhnung und Übergangsgestaltung Eingewöhnung „Jedes Kind, das in eine Tageseinrichtung eintritt – egal welchen Alters und unabhängig seiner Vorerfahrungen in anderen Einrichtungen – hat ein Recht auf besondere Zuwendung und auf Eingewöhnung.“ laut Bildung elementar.

Für Kinder ist es eine große Herausforderung, sich an eine neue Umgebung anzupassen und eine Beziehung zu fremden Personen aufzubauen. Dabei benötigen sie die Hilfe und Unterstützung ihrer Bezugspersonen. Das grundlegende Ziel der Eingewöhnung besteht darin, während der Anwesenheit der Bezugspersonen eine tatkräftige Beziehung zwischen pädagogischer Fachkraft und Kind aufzubauen. Diese Beziehung soll bindungsähnliche Eigenschaften haben und dem Kind Sicherheit bieten. Das Gefühl der Sicherheit durch eine gute Beziehung zur pädagogischen Fachkraft ist die Grundlage für gelungene Bildungsprozesse in der Einrichtung. Die Eingewöhnung in unserer Einrichtung erfolgt nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell, immer mit dem Blick auf eigene Bedürfnisse von Kind und Bezugsperson.

Berliner Eingewöhnungsmodell
Grundphase (Tag 1-3)
Die Bezugsperson kommt mit dem Kind zusammen in die Einrichtung, beide bleiben ca. eine Stunde im Gruppenraum. In den ersten drei Tagen erfolgt kein Trennungsversuch. Die Bezugsperson verhält sich passiv, aber aufmerksam gegenüber den Signalen des Kindes. Sie ist für das Kind der „sichere Hafen“, d.h. sie folgt dem Kind nicht, ist aber immer gut erreichbar. Die Aufgabe der pädagogischen Fachkraft besteht darin, vorsichtig und ohne drängen Kontakt zum Kind aufzubauen. Diese Zeit dient außerdem einer sorgfältigen Beobachtung, um die Dauer der Eingewöhnungszeit im Vorfeld grob abzuschätzen.

Erster Trennungsversuch (ab Tag 4)
Einige Minuten nach der Ankunft verlässt die Bezugsperson den Raum, nachdem es sich vom Kind verabschiedet hat. Bleibt aber in der Nähe, um nach einer Trennungszeit von ca. 15 Minuten wieder anwesend zu sein. Das kindliche Verhalten in der Situation hat erfahrungsgemäß einen gewissen Voraussagewert für den weiteren Verlauf der Eingewöhnung.

Stabilisierungsphase
Die Stabilisierungsphase beginnt mit dem fünften Tag. Die pädagogische Fachkraft übernimmt zunehmend die Versorgung des Kindes. Die Trennungszeiten werden, unter Beachtung der Bedürfnisse des Kindes, täglich verlängert. Akzeptiert das Kind die Trennung noch nicht, sollte mit einer neuen Trennung etwas gewartet werden.

Schlussphase
Die Eingewöhnung ist beendet, wenn ihr Kind die pädagogische Fachkraft als „sichere Basis“ akzeptiert und sich von ihr trösten, wickeln und ins Bett bringen lässt. Die Eingewöhnung ist beendet.

„Jedes Kind hat das Recht, bei seinen biografischen Übergängen durch die pädagogischen Fachkräfte begleitet, unterstützt und gefördert zu werden."
Dies schließt den Übergang von der Tageseinrichtung in die Grundschule, den Übergang in eine Tageseinrichtung für Kinder im Schulalter sowie entscheidende strukturelle Übergänge in der Tageseinrichtung sowie den täglichen Wechsel zwischen den Bildungssituationen Schule und Tageseinrichtung für Kinder im Schulalter ein.“ laut Bildung elementar.

Übergang Krippe- Kindergarten
Mit dem 3. Geburtstag (Vollendung des 2. Lebensjahres) ist ein Kind rechtlich gesehen ein Kindergartenkind. Für die Familien wird dies u.a. durch die Änderung des Kitabeitrages ersichtlich. In unserer Einrichtung wird der Wechsel zwischen Krippen- und Kindergartenbereich räumlich sichtbar. Die Kindergruppe wechselt nach den Betriebsferien die Etage und den Gruppenraum. Dieser Übergang wird bei uns durch vertraute pädagogische Fachkräfte begleitet. Den neuen Bereich haben die Kinder vorab kennengelernt und konnten sich mit ihrer neuen Umgebung vertraut machen. Die Entscheidung, wann ein Kind die Gruppe wechselt oder die Gruppe den Raum wechselt, hängt vom Entwicklungsstand und Alter der Kinder ab und wird vom pädagogischen Team getroffen.

Von der Kindertageseinrichtung in die Schule
Der Übergang von der Tageseinrichtung in die Schule ist für die Kinder ein wichtiger Schritt, auf dem die Familien aktiv mit einbezogen werden. Die Kinder erschließen einen neuen Lebensraum, lernen mit neuen Anforderungen umzugehen. Dafür brauchen sie kompetente Begleitung durch die Familien sowie pädagogischen Fachkräfte aus der Kindertageseinrichtung und den Fachkräften aus der Schule. Die pädagogischen Fachkräfte unserer Einrichtung stehen im Austausch mit den Familien und können umfassend über geplante Aktivitäten und Ereignissen informieren. Dieser Austausch bietet ebenfalls die Möglichkeit, den Familien die Ängste und Sorgen die mit dem Schuleintritt verbunden sind, auszuräumen und offene Fragen zu besprechen. Der Übergang erfolgt in unserer Einrichtung fließend.

Familie und Wir

Allgemeines

Wir arbeiten als familienunterstützende Einrichtung eng mit den Familien der Kinder zusammen. Vom Aufnahmegespräch bis hin zur Verabschiedung begleiten wir die Familien in allen Altersstufen ihres Kindes. Ein partnerschaftliches Verhältnis und eine Kommunikationsbereitschaft werden von allen pädagogischen Fachkräften der Einrichtung gelebt.

„Jedes Kind hat ein Recht darauf, dass seine Eltern und die pädagogischen Fachkräfte die Verantwortung für seine Bildungs- und Entwicklungsprozesse gemeinsam tragen.“ laut Bildung elementar.

Entscheidend für die Kooperation mit den Familien ist das Bild, das wir von den Familien haben und das Bild, das wir den Familien von uns bieten.

Wie sehen und verstehen wir die Familien:
• als Menschen, die das Beste für ihr Kind wollen; deshalb gehen wir grundsätzlich mit Respekt in die Beziehung mit den Familien
• als Menschen mit eigenen Vorstellungen von gelingendem Leben und von einer guten Erziehung
• als Menschen mit eigenen Lebenserfahrungen und mit Erfahrungen aus der

Erziehung ihrer Kinder 
• als Menschen mit eigenen Lebenseinstellungen und Wertvorstellungen
• als ein Gegenüber, das von unseren Wertvorstellungen, Erziehungsauffassungen, Lebensauffassungen abweichende Meinungen und Standpunkte haben kann, 
• als Menschen, die unterschiedliche Lebens- und Erziehungskompetenzen mitbringen, was ein Gefälle zu unserem professionellen, pädagogischen Wissen bewirken kann; deshalb bieten wir Familienberatung, Unterstützung und Weiterbildung an (z.B. Familien- und Elterngespräche, Familien- und Elternabende) - als Verantwortliche für ihre Kinder, auch mit Verpflichtungen der Einrichtung gegenüber (z.B. Einhaltung des Betreuungsvertrages; Mitwirkung bei Festen und Feiern; Beteiligung an Arbeitseinsätzen; Teilnahme an Familien/Elternabenden)

Wir lassen die Familien an unseren Entscheidungsprozessen und Ideen teilhaben.
(z.B. Elternabende; Elterntreff; Vorbereitung von Festen; Gesprächsangebote; Mitentscheidung über Angebote)

Für den Informationsaustausch nutzen wir eine Kita App, die den Familien aktuelle Ereignisse mitteilt, wichtige Informationen zeitnah überbringt und besondere Termine kennzeichnen.

Elternkuratorium

Ein Elternkuratorium besteht aus engagierten Eltern, die von den Eltern einer Tageseinrichtung für die Dauer von 2 Jahren gewählt werden, der leitenden Betreuungskraft und einem Vertreter/Vertreterin des Trägers. Das Elternkuratorium hat beratende Funktion und ist vom Träger vor dessen grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen.

Folgende Aufgaben hat das Kuratorium:
• die Beratung der Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit,
• die Beratung der Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen,
• die Anhörung zu Festlegungen der baulichen Beschaffenheit sowie räumlichen und sächlichen Ausstattung,
• die Unterstützung der Bemühungen des Trägers um eine ausreichende und qualifizierte personelle Besetzung,
• die Beratung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu den Elternbeiträgen,
• die Beteiligung im Verfahren zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen und die Information der Eltern.

Die Zustimmung des Kuratoriums ist erforderlich zur Änderung der Konzeption und der Öffnungs- und Schließzeiten. Die Elternschaft wählen aus ihrer Mitte eine Vertreterin/einen Vertreter für den Gemeinde- oder Stadtelternbeirat für die Dauer von 2 Jahren. Der Gemeinde- oder Stadtelternbeirat ist von der Gemeinde oder der Stadt bei allen die Betreuung von Kindern betreffenden Fragen zu beteiligen. Das KiföG regelt das im § 19.

Tagesablauf und Verpflegung

Routinen sind gut

Stetig wiederkehrendes und ein fester Rahmen, sowohl innerhalb der Gruppen als auch in der gesamten Einrichtung, sollen den Kindern Orientierung und Sicherheit bieten.

Die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten erfolgt innerhalb der Gruppen zu festen Uhrzeiten.
Die Frühstückszeit beginnt um 7.45Uhr.
Mittagessen wird ab 11.00 Uhr gereicht. Anschließend findet die Mittagsruhe von 12-14 Uhr statt und nach der Mittagsruhe wird ab 14 Uhr Vesper bzw. Nachmittagssnack angeboten.

Die Angebotszeit findet täglich ab 9.00uhr statt. Diese Zeit wird für alle Angebote der pädagogischen Arbeit genutzt. Außerhalb dieser festgelegten Zeiten finden das Freispiel und der Aufenthalt im Freien statt. Diese gruppeninternen Strukturen gelten auch im Hortbereich während der Ferienzeiten.

Innerhalb der Schulzeit findet die Frühbetreuung der Hortkinder von 6.00-7.10 Uhr statt. Anschließend werden die Kinder von einer pädagogischen Fachkraft zur Schule begleitet. Nach dem Schulende werden die Hortkinder auf dem Schulhof ebenfalls von einer pädagogischen Fachkraft in Empfang genommen und treten gemeinsam den Weg zur Einrichtung an.

In der Einrichtung beginnt dann die Hausaufgabenzeit die mit dem Vesperangebot ab 14.30 Uhr beendet ist. Die Zeit für Freispiel sowie der Aufenthalt im Freien finden somit nach dem Vesper statt. 

Verpflegung

Die Mittagsversorgung wird bei uns durch das Caritasheim Staßfurt unter Leitung CGW (Christliches Gemeinschaftswerk GmbH Magdeburg) zur Verfügung gestellt.

Die Eltern erhalten dazu Zugangsdaten und melden ihr Kind selbstständig zur Mittagsversorgung an und ab. Die Abrechnung der Mahlzeiten erfolgt über die CGW.

Die Getränkeversorgung wird durch die Einrichtung vorgenommen und monatlich berechnet.
Frühstück, sowie Obst und Gemüse und Vesper (Nachmittagssnack) werden individuell von den Kindern selbst mitgebracht.

Raumangebot und Gruppen

Raumangebot

Unsere Einrichtung erstreckt sich über mehrere Etagen und bietet somit eine Aufnahmekapazität von ca. 100 Kindern.

Das Gebäude, mit seinen drei Stockwerken, wurde 2017/2018 saniert und den Sicherheitsrichtlinien und Brandschutzbestimmungen für Kindertageseinrichtungen angepasst. Im Kellergeschoss des Hauses befindet sich neben einem lichtdurchfluteten Wintergarten, der als Hort- und Mehrzweckraum genutzt wird ein weiterer Gruppenraum mit Medienausstattung (TV, Anlage), ein Mehrzweckraum ausgestattet mit  vielen Sportmaterialien, ein Waschraum mit Toiletten, eine Küche, Hausmeisterwerkstatt, Platz zum Aufbewahren vielerlei Dinge, ein Hauswirtschaftsraum und eine Garderobe.

Im Erdgeschoss befindet sich die Garderobe und die Räume der Krippenkinder mit angrenzendem Schlaf – und Mehrzweckraum, einem Waschraum mit Toiletten, Wickelbereich und Nassbereich, das Büro, die Personaltoilette sowie die Küche der Einrichtung.

Die erste Etage des Gebäudes verfügt über drei weitere Gruppenräume. Auf dieser Ebene befindet sich ebenfalls ein externer Schlaf- und Mehrzweckraum, ein Waschraum für Kindern, Personaltoilette, eine Dusche sowie zwei Garderoben für die Kinder und eine Mitarbeitergarderobe.

Einen weiteren Bereich, der von der Vorschulgruppe genutzt wird, erschließt sich im Dachgeschoss. Dieses bietet Platz für einen großen Gruppenraum mit angrenzendem externem Spielraum, einem Waschraum mit Toilette, einer Garderobe sowie eine Küche.

Unsere Einrichtung besitzt ein großes Außengelände mit vielfältigen Angeboten für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder. Der Außenbereich der Krippenkinder ist räumlich abgegrenzt. Das Außengelände ermöglicht Aktionen als auch Rückzug, Naturerfahrungen durch Baumbestände können gesammelt werden. Hecken, Wiesen und Hochbeete, Sandkastenanlagen mit Sonnenschutz, Spielgeräte und Fahrzeuge für alle Altersgruppen sowie ausreichend Platz für Equipment stehen zur Verfügung. Beim Ballspielen wie Basketball, Fußball und Tischtennis können sich die Kinder auch richtig auspowern. Malwände und Sitzmöglichkeiten sind alternative Optionen zur kreativen Entfaltung.

Gruppen

• 2 Krippengruppen (0-3 Jahre)
• 3 Kitagruppen (3-4 Jahre, 4-5 Jahre, 5 Jahre)
• Vorschulgruppe:  (5-6 Jahre)
• Hortgruppe (Kinder der 1.-4. Klasse der Grundschule »J.-W. v. Goethe«)